Solidarität und Verteilung

Wenn eine Grindwal-Schule gestrandet und erlegt wurde, wird der Fang verteilt. Der Bezirksverwalter berechnet die Anteile und verteilt Scheine, die zeigen, wie viel Fleisch und Speck jede Person mit Anrecht auf einen Anteil erhält.

Walfleisch und Speck werden je nach Anzahl der Jagdteilnehmer und der gefangenen Wale aufgeteilt. In Abhängigkeit von der Größe des Fangs erhalten auch die Menschen, die in der Umgebung leben, einen Teil.

Wenn der Bezirksverwalter die Scheine verteilt hat, begeben sich die Leute zu dem auf dem Schein angegebenen Wal. Häufig teilen sich mehrere Personen einen Wal. Sie zerlegen den Wal gemeinsam.

Zunächst wird der Speck in länglichen Stücken abgeschnitten und mit der Haut nach unten am Boden abgelegt. Dann wird das Fleisch zerlegt und auf den Speck gelegt, damit es nicht auf dem Boden zu liegen kommt.

Nach dem Zerlegen teilen die an dem Wal beteiligten Personen Fleisch und Speck untereinander auf. Einer stellt sich dann mit dem Rücken zu den anderen und wird gefragt, wer welchen Teil erhalten soll. So vermeidet man mögliche Konflikte oder eine ungleiche Verteilung.

Die Verteilung von Fleisch und Speck ist gesetzlich reglementiert. Das Gesetz besagt, dass der Bezirksverwalter, die Jagdvormänner und andere Personen mit bestimmten offiziellen Zuständigkeiten jeweils einen festen Anteil erhalten.

Die Verteilung basiert auf Solidarität und ihre Wurzeln reichen zurück bis zu den frühesten Grindwaljagden in den Färöern. Der Zweck besteht darin, die Anteile so gerecht wie möglich und umsonst zu verteilen.

Auf zwei Inseln, Sandoy und Suðuroy, wird der Fang nur unter den Anwohnern verteilt und nicht unter den Jagdteilnehmern. Demnach erhalten alle Ortsansässigen einen gleichen Teil des Fangs. 

Das Färöer Walfanggesetz – Durchführungsverordnung zur Grindwaljagd (englische Übersetzung)